Mehr Transparenz bei den
Impfgruppen
im Kanton Bern ist erreicht!
 

Berner Impfgruppen: Jetzt kennen wir sie!

Die Impfgruppen sind kein Staatsgeheimnis mehr! Dank über 800 Meldungen aus der Berner Bevölkerung habe ich den «Buchstabensalat» entschlüsselt, um für mehr Transparenz und damit für ein besseres Verständnis in der Bevölkerung zu sorgen. Gleichzeitig habe ich durch ein formelles Gesuch um Akteneinsicht den Kanton zur Bekanntgabe gebracht. Es ist ein Sieg für die Transparenz.
 

Das ist die offizielle Liste:

 
Die Impfgruppen A bis E und O bis Q gehören zu den «besonders gefährdeten Personen».
 
Diese Impfgruppen werden zurzeit geimpft. Bitte melden Sie sich unter be.vacme.ch für die Impftermine an oder gehen Sie ohne Anmeldung bei einem Walk-in-Angebot vorbei.
 
Diese Impfgruppen sind zurzeit für den Booster (Auffrischimpfung) freigegeben. Bitte melden Sie sich unter be.vacme.ch für den Impftermin an oder gehen Sie ohne Anmeldung bei einem Walk-in-Angebot vorbei, sobald Ihre zweite Impfdosis länger als 6 Monate her ist.
 
A Personen ab 75 Jahren
B Personen mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter
C Personen zwischen 65 und 74 Jahren
D Personen mit chronischen Krankheiten* zwischen 50 und 64 Jahren
E zwischen 18 und 49 Jahren
F Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und berufliches Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen zwischen 50 und 64 Jahren
G zwischen 18 und 49 Jahren
H Haushaltsmitglieder von besonders gefährdeten Personen zwischen 50 und 64 Jahren
I zwischen 18 und 49 Jahren
J Wird wegen Verwechslungsgefahr mit dem Buchstaben I nicht verwendet
K Gesundheitspersonal ohne Patientenkontakt sowie Personal und Personen in Gemeinschaften und Gemeinschaftseinrichtungen zwischen 50 und 64 Jahren
L zwischen 18 und 49 Jahren
M Personen zwischen 50 und 64 Jahren
N Personen zwischen 18 und 49 Jahren
O Personen mit chronischen Krankheiten* zwischen 16 und 17 Jahren
P zwischen 12 und 15 Jahren
Q zwischen 0 und 11 Jahren: ab 5 Jahren
Q zwischen 0 und 11 Jahren: unter 5 Jahren
R Personen zwischen 16 und 17 Jahren
S Personen zwischen 12 und 15 Jahren
T Personen zwischen 0 und 11 Jahren: ab 5 Jahren
T Personen zwischen 0 und 11 Jahren: unter 5 Jahren
U Dieser Buchstabe wird nicht verwendet
V Dieser Buchstabe wird nicht verwendet
W Dieser Buchstabe wird nicht verwendet
X Personen auf einem Listenimport von Institutionen
Y Personen auf einem Listenimport von papierdokumentierten Impfungen
Z Personen, die erst am Impfort zur Registrierung erfasst werden
 
Die Impfgruppen A bis E und O bis Q gehören zu den «besonders gefährdeten Personen».
 
* Zu den «chronischen Krankheiten» gehört eine Erkrankung des Herzens, der Atemwege, der Niere, des Immunsystems, Bluthochdruck, Adipositas, Zuckerkrankheit.
 
Geimpft werden nur Personen ab 12 Jahren.
 

Aktueller Impfstand im Kanton Bern


 
Hinweis: Die Kantonsbehörden gingen ursprünglich von weitaus weniger Personen aus, die sich impfen lassen wollen, nur etwa 50% der impfbaren Bevölkerung. Meine Schätzung basiert auf einer Impfwilligkeit von 80% bei den besonders gefährdeten Personen (Impfgruppen A bis E) und einer Impfwilligkeit von 60% bei den übrigen Impfgruppen. Die Umfragen im Frühling liessen sogar auf eine deutlich höhere Impfwilligkeit von fast 70% hoffen.
 
 

Booster: Verstösst die Gesundheits­direktion gegen die Rechtsgleichheit?

Die Gesundheitsdirektion will bei der Freigabe der Booster-Impfung auf eine Priorisierung der besonders gefährdeten Personen mit chronischen Krankheiten der Impfgruppen D, E und O verzichten. Sie sollen sich mit dem grossen Rest der Bevölkerung (vor allem der Impfgruppen M und N!) um die zu wenigen Impftermine streiten. Ich vermute, dass die Gesundheitsdirektion damit gegen Art. 10 der Kantonsverfassung verstösst. Aus diesem Grund habe ich Evi Allemann als Direktorin der Direktion für Inneres und Justiz gebeten, dies näher abzuklären und die Gesundheitsdirektion gegebenenfalls anzuweisen, die Impfgruppen D, E und O – genauso wie die übrigen besonders gefährdeten Personen der Impfgruppen A bis C – vor der restlichen Bevölkerung zu öffnen.
 
Hier der Wortlaut meines E-Mails an Evi Allemann: Verstösst die unterlassene Priorisierung der besonders gefährdeten Personen der Impfgruppen D, E und O bei der Booster-Impfung gegen die Kantonsverfassung?
 
Die Justizdirektion mit seinem Rechtsamt hat sich als nicht zuständig angesehen (was so wohl auch stimmt) und mein Schreiben deshalb an die Gesundheitsdirektion weitergeleitet. Dort schien mein Argument zu überzeugen: Ich habe zwar bisher keine Antwort erhalten, aber am Mittwochmorgen, 1. Dezember 2021, wurden die Impfgruppen D, E und O zur Impfung freigegeben – also doch noch vor der restlichen Bevökerung am darauffolgenden Montag, 6. Dezember 2021, und ohne diese geplante Öffnung zu verzögern, was natürlich auch nie meine Absicht war. Erfolg!
 
Medienmitteilung: Die Gesundheitsdirektion will nun doch nicht gegen die Kantonsverfassung verstossen
 
Über 800 Bernerinnen und Berner haben ihre Impfgruppe über das Formular gemeldet.
 

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung! Ihr seid super!

 
Dieses grosse Interesse an meinen Aufklärungsversuchen belegt den Bedarf der Bevölkerung an vollständigen und transparenten Informationen durch die Behörden. Wenn diese der Bevölkerung Informationen bewusst vorenthalten oder unklar und falsch informieren, sorgt dies für noch mehr Skepsis und wilde Theorien. Hoffentlich haben die Behörden des Kantons Bern etwas dazugelernt.
 
Fast alles richtig herausgefunden
 
Die vielen Impfgruppen-Meldungen aus der Bevölkerung waren erfreulich konsistent. Sie haben in fast jedem Fall ermöglicht, die Impfgruppen den richtigen Personengruppen zuzuordnen. Abweichungen zur offiziellen Liste gab es lediglich bei den jungen Personen. Während ich davon ausgegangen bin, dass die jeweils jüngere Altersklasse 16- bis 49-Jährige umfasst, haben die Kantonsbehörden die 16- und 17-Jährigen (rund 19'000 Personen) in separate Impfgruppen eingeteilt, vermutlich weil diese noch nicht volljährig sind. Zusätzlich haben die Behörden die Impfgruppen P, Q, S und T für Personen unter 16 Jahren vorgesehen, falls diese zukünftig zur Impfung zugelassen werden.
 
Der Fehler in der amtlichen Liste wurde auf meinen Hinweis hin in der Zwischenzeit korrigiert.
 

 

Auskunft verweigert

«Ja, die Impfgruppen sind geheim», ist die telefonische Auskunft der Berner Impf-Hotline, als nach über 30 Mi­nu­ten in der Telefonschleife endlich jemand den Hörer abgenommen hat. Das deckt sich mit der abschlä­gi­gen Ant­wort, die ich zuvor schon von Raphael Ben Nescher, dem Leiter Sonderstab der Gesundheits-, Sozial- und Inte­gra­tions­direktion des Kantons Bern, erhalten habe: «Für die Einzelpersonen hat das keine Relevanz.» Auch ein gleichtags gestellter informeller Antrag auf Akteneinsicht gemäss Artikel 27 des Informationsgesetzes des Kantons Bern bleibt erfolglos: «Abgelehnt», heisst es wiederum vom Leiter Sonderstab.
 
«Durch die vorzeitige Bekanntgabe dieses internen Arbeitspapiers würde die Entscheidfindung wesentlich beeinträchtigt. Namentlich würde es durch eine Publikation faktisch verunmöglicht, allfällige Feinjustierungen bei noch nicht freigegebenen Impfgruppen vorzunehmen. Aufgrund der sich noch sehr dynamisch entwickelnden Situation ist es aber nicht auszuschliessen, dass es noch einige Anpassungen braucht.»
 
Aber hier war noch nicht das letzte Wort gesprochen. Da die Ablehnung ohne Rechtsmittelbelehrung rechtlich unwirksam ist, und mir eine solche auch auf Nachfrage hin nicht nachgeliefert wurde, habe ich am 29. Januar 2021 noch ganz formell per Einschreiben ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt. Dabei habe ich den untauglichen Ablehnungsgrund schon präventiv entkräftet. Denn die vom Kanton genannte Gesetzesstelle bezieht sich nur auf zukünftige Entscheidungen, während die Entscheidung betreffend die Impfgruppen bereits getroffen wurde.
 
Ich habe klar gemacht, dass das neue formelle Gesuch rechtlich korrekt behandelt werden muss und nicht einfach nach Lust und Laune abgelehnt werden kann, wie das beim informellen Gesuch der Fall war. Da die Kantonsbehörden mein Gesuch nicht ablehnen konnten, haben sie sich dazu entschieden, die Liste am 4. Februar 2021 selbst zu veröffentlichen. So konnten sie immerhin verhindern, dass die Liste durch mich als aussenstehende Person publiziert wird. Diese Flucht nach vorne war absehbar.

Betreuende Angehörige? Vergessen.

Wenn etwas geheim bleiben soll, weckt das in mir immer auch die Vermutung, dass damit Fehler nicht entdeckt werden sollen. Und das ist hier tatsächlich so. Eine ausweichende Antwort aus der Abteilung Kommunikation bestätigt dies. Vergessen wurden die betreuenden Angehörigen. Rund 600'000 Menschen kümmern sich in der Schweiz um ihre Partner*innen, Familienmitglieder oder andere Personen, die aufgrund ihrer Gebrechlichkeit, einer Behinderung oder aus anderen Gründen auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
 
Da diese Hilfe erstens oft direkten Körperkontakt mit den besonders gefährdeten Personen voraussetzt, und zweitens diese Vertrauenspersonen auch nicht einfach so ersetzt werden können, wäre es besonders wichtig, die betreuenden Angehörigen früh zu impfen. Dies wird auch vom Bundesamt für Gesundheit so vorgegeben. Anders als «Haushaltsmitglieder» von besonders gefährdeten Personen können die Betreuungspersonen sich auch nicht räumlich abgrenzen und sich zum Beispiel in einem separaten Zimmer in Quarantäne begeben, denn ihr Einsatz ist für die besonders gefährdeten Personen unverzichtbar.
 
Im Registrierungsformular für die Impfung haben betreuende Angehörige jedoch keine Möglichkeit, diesen Status mitzuteilen. So handelt es sich weder um den «Beruf» der Betreuungspersonen, die in der Regel anderweitig arbeitstätig sind, und sie wohnen auch nicht zwingend im selben Haushalt wie die besonders gefährdete Person, die sie betreuen, wie das im Registrierungsvorgang bei «Lebensumstände» angegeben werden kann. Dass der Kanton Bern betreuende Angehörige vergessen hat, belegt auch die vom Leiter Sonderstab erhaltene Liste:
 
1. Besonders gefährdete Personen (BGP)
1.1   Personen ab 75 Jahren
1.2 Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko unabhängig vom Alter
1.3 Personen im Alter von 65-74 Jahren
1.4 Erwachsene unter 65 Jahre mit chronischen Krankheiten
2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von BGP
3. Enge Kontakte von BGP (Haushaltsmitglieder)  ← während das BAG hier auch die betreuenden Angehörigen auflistet
4. Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko
 
Die betreuenden Angehörigen werden dadurch wohl in vielen Fällen in eine falsche Impfgruppe zugeteilt und dann erst viel später geimpft, als es eigentlich nötig wäre. Die von ihnen betreuten besonders gefährdeten Personen werden damit nicht ausreichend geschützt, obwohl ständig wieder betont wird, wie wichtig der Schutz der sogenannten «Risikogruppen» ist. Umso stossender ist es, dass der Kanton Bern (aber auch die Bundesbehörden) die betreuenden Angehörigen einfach vergessen haben.

Berichterstattung in «Der Bund»

derbund.ch
 
Über den Zeitungsartikel in «Der Bund» vom 19. Januar 2021 (nur mit Abo/Tagespass) freue ich mich sehr. Er hat eine wahre Welle an neuen Meldungen ausgelöst und ermöglicht, die Liste deutlich zu optimieren. Natürlich freue ich mich weiterhin über alle Meldungen.

Schwache Argumente

Im Zeitungsartikel erhält Gundekar Giebel, Mediensprecher der Berner Gesundheitsdirektion, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Meine Kritik wegen den vergessenen betreuenden Angehörigen findet er nicht gerechtfertigt: Betroffene Personen hätten die Möglichkeit, bei den Lebensumständen die Kategorie «Haushalt mit einer besonders gefährdeten Person» auszuwählen, auch wenn sie eventuell nicht im gleichen Haushalt wie die betreute Person leben. Dabei sollte laut Giebel aber zusätzlich im Feld «Bemerkungen» ein Hinweis dazu eingetragen werden.
 
Das ist ein schwaches Argument. Denn einerseits fehlt eine Anweisung der Kantonsbehörden, das Formular so auszufüllen. Andererseits wohnen im Kanton Bern über eine Million Menschen. Es ist also schlicht nicht möglich, dass jemand systematisch die Bemerkungen liest, die dabei eingetragen werden. Und sowieso fehlt auch bei den «Bemerkungen» ein Hinweis, was hier mitgeteilt werden soll. Wenn überhaupt, so wird dieser Text erst vom Gesundheitspersonal beim Impfen gelesen, falls jemand eine Allergie oder eine sonstige Unverträglichkeit auf einen Impfstoff-Bestandteil eines Herstellers notiert hat. Sowieso ist die Zuteilung bereits erfolgt, wenn die Bemerkungen gelesen werden.
 
Welche weiteren Fehler werden wohl noch aufgedeckt? Die zuständigen Personen scheinen sich beim Aufbau des Registrierungsformulars zwar etwas überlegt zu haben, aber nicht genug. So hätten sie im Feld «Beruf» auch die Lehrerinnen und Lehrer abfragen können, die (meiner Meinung nach zurecht) eine Priorisierung beim Impfen verlangen. Diese hätten zwar vorerst in eine normale Kategorie eingeteilt werden können, aber die Kantonsbehörden hätten so die Möglichkeit gehabt, sie nachträglich in eine andere Kategorie umzuteilen. Da der Kanton jetzt aber nicht weiss, bei welcher Registrierung es sich um eine Lehrerin oder einen Lehrer handelt, ist das nicht möglich. Das ist zwar kein eigentlicher Fehler, aber ein ziemliches Versäumnis des Kantons.

Wieso wird nur noch so wenig geimpft?

Bei meiner täglichen Auswertung der Impfzahlen habe ich Ende Juni und Anfang Juli bemerkt, dass die Zahl der Erstimpfungen deutlich zurückgegangen ist. Statt wie bisher rund 6'000–8'000 wurden jeden Tag plöztlich nur noch 3'000–4'000 erste Dosen verimpft. Da die Impfzahlen insgesamt aber weiterhin gut waren, haben nur wenige meine Warnung gehört. Alle anderen waren dann sehr überrascht, als die tiefen Erstimpfungen zu tiefen Zweitimpfungen geführt haben und das Impftempo endgültig eingebrochen ist.
 

 
Die Ursache für den «Impf-Knick» ist klar: Er fällt genau zusammen mit der Pressekonferenz, an der Bundesrat Berset den neuesten grossen Öffnungsschritt verkündigt hat. Dieser vermittelt das falsche Signal, eine Impfung sei nicht mehr nötig. Ein leichter Rückgang bei den Erstimpfungen beginnt, als ein paar Tage vor der Pressekonferenz die Medien über die geplanten Details berichten. Der deutliche Rückgang zeigt sich dann in den Zahlen am Tag nach der Pressekonferenz. Vier Wochen später zeigen sich die tiefen Erstimpfungen auch in tiefen Zweitimpfungen. Die Impfzahlen sind endgültig zusammengebrochen.
 
Seither ist das Impftempo weiter zurückgegangen. Vielen Leuten waren die (Ausland-)Ferien wichtiger als die Impfung. Immerhin lassen sich wenige Ferienrückkehrende nach den Sommerferien noch impfen. Tatsächlich einen Unterschied macht der Impftruck, der im August während zwei Wochen an verschiedenen Orten im Kanton Bern Halt macht. Die paar Hundert Impfungen im Impftruck finden – rein zahlenmässig – zusätzlich zu den sonstigen Impfungen statt und sorgen dafür, dass die Zahl der Erstimpfungen erstmals wieder die Zahl der Zweitimpfungen pro Tag übersteigt, wenn auch auf sehr tiefem Niveau.
 
Ausblick (Stand: 19. August 2021): Bis Ende August 2021 werden die meisten Impfzentren geschlossen. Wegen der sinkenden Nachfrage und der komplizierten Logistik werden auch viele Hausarztpraxen und Apotheken mit dem Impfen aufhören. Impfen ist dann fast nur noch in den Spitälern möglich. Wem die Impfung bisher schon zu aufwendig war, wird sich dann gar nicht mehr impfen lassen. Das Impftempo wird noch weiter sinken. Eine Steigerung beim Impfen ist nur absehbar, wenn sie auch für Kinder unter 12 Jahren zugelassen wird (auf Wunsch der Behörden sind diese einer Ansteckung mit dem Coronavirus fast schutzlos ausgeliefert), und wenn sich Personen aus Angst wegen den stark steigenden Fallzahlen impfen lassen.
 

Wann sind alle geimpft?

Ende September 2021 hat Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg das neue Impfziel mitgeteilt: Bis Ende November 2021 sollen 75% der Bevölkerung geimpft sein. Gemeint ist wohl: mindestens 1x geimpft.
 
Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Um es zu erreichen, müssen täglich – inklusive Wochenende – durchschnittlich 1'700 Erstimpfungen durchgeführt werden. Dann wären Ende November 784'500 Personen mindestens einmal geimpft.
 
Die Realität sieht leider anders aus: An kaum einem Tag wird dieser Durchschnittswert erreicht, und vor allem am Wochenende bleiben die Zahlen sehr tief, da es dann kaum Impfangebote gibt. Insbesondere am Sonntag ist es fast unmöglich, sich impfen zu lassen. Die wenigen Impfungen am Sonntag fanden dann auch häufig – aufgrund des Schnitts um 8:00 Uhr für den Stand um 8:00 Uhr – am Montag zwischen 7:45 Uhr und 8:00 Uhr statt.
 
Lassen sich 75% überhaupt erreichen? Vielleicht schon. Aber wohl kaum bis Ende November.

Privates Engagement

Schon jetzt scheint es schwierig genug, die Bevölkerung des Kantons Bern von der Impfung zu überzeugen. Wäre es da nicht besser, sämtliche Informationen zur Impfung so transparent wie möglich zu machen, um damit das Verständnis und die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu stärken?
 
 
Dies ist eine privat betriebene Webseite. Amtliche Informationen zur Impfung im Kanton Bern finden Sie auf der Webseite des Kantons: www.be.ch/corona-impfung.
 
 
Neben der Impfgruppen-Webseite stelle ich der Bevölkerung weitere Informationen für eine bessere Beobachtung der Pandemie zur Verfügung. Auf www.corona-wochentage.ch publiziere ich seit Sommer 2020 Grafiken mit einer Aufteilung nach den einzelnen Wochentagen, mit denen sich der Verlauf der Pandemie viel besser aufzeigen lässt als beim Vergleich der Zahlen von Tag zu Tag. Unter www.maskenpflicht.be habe ich den Regierungspräsidenten Pierre Alain Schnegg im September 2020 täglich an sein Versprechen erinnert, beim Erreichen des von ihm genannten Grenzwerts die Maskenpflicht im Kanton Bern einzufügen – was er erst mit dreiwöchiger Verspätung getan hatte.
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
 
Thomas Schneider
info@impfgruppen.be
 
In «Der Bund» vom 22. Januar 2021 ist ein Porträt über mich erschienen. (mit Abo/Tagespass)
 
 
Regelmässige Updates auf Twitter: @Thomie_ch
 
Täglicher Stand der Pandemie im Kanton Bern: www.maskenpflicht.be
 
Täglicher (Montag–Freitag) Stand der Pandemie in der Schweiz: corona-wochentage.ch
 
 
Impfgruppen © 2021 by Thomas Schneider. Webdesign by Bubble Webdesign.
 
Unterstützt durch das Rollstuhlblog.ch.